Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 01.06.2024
Herzlich willkommen im Ideenlabor Sonntag. Wir freuen uns, dass Ihr in unserem Coworking arbeiten und/oder unsere Besprechungsräume nutzen wollt. Unsere AGB bzw. Nutzungsbedingungen beschreiben Regeln, die bei der Nutzung unserer Räumlichkeiten von jedem zu beachten sind.
§1 Nutzungsgeber, Nutzer, Geltung und Änderung der AGB
- Nutzungsgeber ist:
Siehe Impressum auf der Homepage - Der Nutzungsgeber ist Vertragspartner des Nutzers.
- Der Nutzungsgeber betreibt Coworking Arbeitsplätze, Büros, Besprechungs- und Eventräume in folgenden Gebäuden des Unternehmenscampus FABRIK SONNTAG in 79183 Waldkirch:
- Fabrik Sonntag 6, 1. OG und 2. OG (nicht barrierefrei)
- Fabrik Sonntag 4A, EG (nicht barrierefrei)
- Fabrik Sonntag 2 (nicht barrierefrei)
- Für sämtliche Leistungen, die der Nutzungsgeber gegenüber dem Nutzer erbringt, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Nutzers wird widersprochen, es sei denn, der Nutzungsgeber stimmt ihrer Geltung vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich zu.
- Der Nutzungsgeber behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Die Änderung wird dem Nutzer umgehend auf elektronischem Wege (via E-Mail) mitgeteilt. Sofern der Nutzer der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen. Wird das Festhalten am Vertrag für den Nutzer aus diesem Grund unzumutbar, so steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.
§2 Allgemeines
- Der Nutzungsgeber räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, die Coworking Bereiche (Coworking Arbeitsplätze, Besprechungsräume, Küchen, Außenanlage) und deren Einrichtungsgegenstände zur ausschließlichen Nutzung als Arbeitsplatz gegen Entgelt zu nutzen. Daneben bietet der Nutzungsgeber dem Nutzer zusätzliche Leistungen gegen Entgelt an. Die Preise hierzu sind auf der Homepage des Nutzungsgebers angegeben.
- Alle darüberhinausgehenden Vereinbarungen werden schriftlich in einem Vertrag zwischen Nutzer und Nutzungsgeber festgehalten.
- Das Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
[BGB § 14 Unternehmer: (1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.“] - Sämtliche Leistungen dürfen durch den Nutzer ausschließlich im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Eine Änderung des Zwecks bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Nutzungsgebers. Die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Nutzungsgeber zur fristlosen Kündigung.
§3 Leistungsbeschreibung
- Coworking ist eine Dienstleistung, welche das Ziel verfolgt, die Arbeitsleistung und das Berufsleben des Nutzers zu verbessern. Zu diesem Zweck wird dem Nutzer eine Arbeitsumgebung zur Verfügung gestellt. Insbesondere soll dem Nutzer ermöglicht werden, sein berufliches Netzwerk zu erweitern, sein Unternehmen zu präsentieren und Wissen auszutauschen.
- Der Nutzer erhält abhängig von seiner gebuchten Leistung Zugang zum Coworking Bereich.
- Zusatzleistungen können jederzeit hinzugebucht werden.
- Der Nutzer wählt seinen Arbeitsplatz oder reserviert einen separaten Raum (Besprechungsraum) je nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz besteht nur, sofern eine entsprechende Leistung (FixedDesk/FixedOffice) gebucht wurde.
- Der Arbeitsplatz bzw. der Raum müssen nach der Nutzung durch den Nutzer geräumt (außer bei FixedDesk/FixedOffice), ordentlich und sauber hinterlassen werden. Bestehen zusätzliche, temporäre Maßnahmen (bspw. Abstands- und Hygieneregeln) sind diese ebenfalls einzuhalten. Im Falle des Verstoßes, ist der Nutzungsgeber nach einmaliger Abmahnung und Fristsetzung per E-Mail zur fristlosen Kündigung berechtigt.
§4 Vertragsschluss
- Verträge über Leistungen gemäß der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht bedürfen der Textform. D.h. wenn ein Interessent einen Vertrag mit dem Nutzungsgeber abschließen möchte, gibt er durch Anfrage per E-Mail oder Nutzung des Anfrageformulars auf der Homepage des Nutzungsgebers ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine Annahmeerklärung des Nutzungsgebers per E-Mail.
- Nutzungsverträge über besondere Leistungen, die nicht in der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht enthalten sind, bedürfen der Schriftform.
- Der Vertragsbeginn ist nicht an den Beginn eines Monats gebunden.
- Der Vertragsschluss mit einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden. Diese Berechtigung ist z.B. durch die Vorlage eines Handelsregisterauszugs zu belegen.
- Der Nutzer sichert zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.
- Durch den Vertragsschluss akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Nutzungsgebers.
- Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Es steht dem Nutzungsgeber frei, den Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§5 Preise
- Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils zum Leistungserbringungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die aktuellen Preise werden auf der Homepage des Nutzungsgebers veröffentlicht.
- Preisänderungen sind durch den Nutzungsgeber mit einer Frist von zwei Monaten anzukündigen. Dem Nutzer steht es frei, den Vertrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Preisänderungen zu kündigen. Nach Kündigung endet der Vertrag mit dem letzten Tag vor Beginn der Gültigkeit des neuen Preises.
§6 Kaution
- Die Höhe der Kaution richtet sich nach den Angaben auf der Homepage des Nutzungsgebers.
- Die Kaution ist innerhalb von drei Arbeitstagen nach Vertragsabschluss zahlbar. Bis zum Zahlungseingang erhält der Kunde kein Zugangsmedium oder Schlüssel und ist bis zum Zahlungseingang nur nach Absprache mit dem Nutzungsgeber zur Nutzung berechtigt. Zahlt der Nutzer nach Ablauf der drei Arbeitstage die Kaution nicht, behält sich der Nutzungsgeber den fristlosen Rücktritt vom Vertrag vor.
- Die Kaution wird durch den Nutzungsgeber in Form einer Zahlungsaufforderung eingefordert und ist auf das angegebene Konto zu überweisen.
- Bei Widerruf oder Beendigung des Vertrages wird die Kaution nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Zugangsmediums, Schlüssel und ggf. weiterer Überlassungsgegenstände erstattet. Im Falle ausstehender Zahlungen behält sich der Nutzungsgeber vor, diese mit der Kaution zu verrechnen.
§7 Rechnungsstellung
- Die Abrechnung der monatlich wiederkehrenden Leistungen erfolgt innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Nutzungsmonats. Die erste Rechnung eines neuen Vertragsverhältnisses wird üblicherweise innerhalb der ersten fünf Arbeitstage nach Vertragsschluss erstellt. Die Abrechnung für die nutzungsabhängigen Leistungen für einen Monat wird innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des Folgemonats erstellt.
- Die Rechnungszustellung erfolgt per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse.
- Sofern das Vertragsverhältnis nicht zum Monatsersten beginnt, werden die Basispreise und Zusatzleistungen für den ersten Monat anteilig im Verhältnis der verbleibenden Tage des Monats zu der Anzahl der Tage des gesamten Monats berechnet.
- Die Abrechnung für die Nutzung des Multifunktionsgerätes (Drucker, Scanner, Kopierer) erfolgt, soweit möglich, über eine Abrechnungssoftware. Erhebt der Nutzer Einwände, kann der Nutzer die Nutzung per Systemauszug nachweisen. Ergeben sich keine Abweichungen zwischen Auszug und Abrechnung, hat der Nutzer die Abrechnung anzuerkennen.
- Die Abrechnung für die Nutzung von Besprechungsräumen erfolgt per separater Rechnung. Buchungen, die nicht spätestens 48 Stunden vor dem Besprechungstermin abgesagt werden, werden voll berechnet.
§8 Zahlungsbedingungen
- Die Rechnung ist jeweils 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Die Zahlung erfolgt unbar per Banküberweisung oder über die auf der Homepage des Nutzungsgebers angegeben Zahlungsmöglichkeiten. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die dem Nutzungsgeber aufgrund von Nichtzahlung entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers.
- Der Nutzungsgeber ist zum Verkauf überfälliger Forderungen berechtigt.
- Der Nutzungsgeber ist berechtigt, externe Dienstleister mit der Eintreibung überfälliger Zahlungen zu beauftragen.
§9 Datenschutz
- Die Datenschutzerklärung in jeweils aktueller Fassung ist auf der Homepage des Nutzungsgebers zu finden.
§10 Kündigungen
- Bei Monatstarifen beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage zum Monatsende.
- Der Nutzungsgeber kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt auch vor, wenn der Nutzer mit vertraglich vereinbarten Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist. Weitere gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte des Nutzungsgebers und des Nutzers bleiben hiervon unberührt.
- Der Nutzungsgeber kann das Vertragsverhältnis innerhalb der ersten acht Wochen ab Nutzungsbeginn ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen.
- Alle Kündigungen bedürfen der Textform.
§11 Nutzungsbedingungen
- Eine Übertragung des Nutzungsrechts oder „Untervermietung“ an Dritte durch den Nutzer ist unzulässig.
- Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die IT-Infrastruktur des Nutzungsgebers oder anderer Nutzer z.B. durch Hacking.
- Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur des Nutzungsgebers für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird. Ein Verstoß gegen eine dieser Bestimmung berechtigt den Nutzungsgeber zur fristlosen Kündigung:
- Jegliche rechtswidrige Tätigkeit, insbesondere:
- Tätigkeiten, welche dem Persönlichkeitsrecht und dem Schutz der Privatsphäre von privaten und juristischen Personen entgegenstehen, zum Beispiel Diffamierung, Missbrauch, Belästigung oder Stalking;
- Verbreitung von ungesetzlichen Materialien wie zum Beispiel sittenwidrigem oder beleidigendem Material innerhalb oder über die vom Nutzungsgeber bereitgestellte Infrastruktur;
- Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, insbesondere Bildern, Fotografien, Filmen oder Software, welche den Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum unterliegen, es sei denn der Nutzer ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
- Verbreitung von Schadsoftware wie Viren, Trojaner, Würmer oder Bots;
- Illegaler Download und/oder Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Daten;
- Tätigkeiten, welche der Integrität des Nutzungsgebers und anderer Nutzer schaden können, insbesondere:
- unrechtmäßige Beschaffung von persönlichen Daten innerhalb und außerhalb der Arbeitsumgebung des Nutzungsgebers;
- Nutzung im Zusammenhang mit Kettenbriefen, Spam-E- Mail oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;
- Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen;
- Nutzung im Zusammenhang mit Waffenherstellung oder Waffenhandel;
- Nutzung im Zusammenhang mit gewalttätigen oder pornographischen Inhalten;
- Nutzung im Zusammenhang mit esoterischen oder pseudoreligiösen Inhalten.
- Tätigkeiten, welche einer störungsfreien Nutzung der Arbeitsumgebung des Nutzungsgebers durch andere Nutzer entgegenstehen, insbesondere:
- Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und von der Anwendung der Leistungen des Nutzungsgebers;
- Tätigkeiten, welche mit Lärm-, Geruchs- oder sonstiger Belästigung einhergehen;
- Angabe von falschen Identitätsdaten.
- Jegliche rechtswidrige Tätigkeit, insbesondere:
- Nutzer mit der Zusatzoption FixedDesk sind berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände und technische Geräte nach vorheriger Abstimmung mit dem Nutzungsgeber in den Räumen aufzustellen.
- Der Nutzungsgeber stellt den Nutzern technische und sonstige Gegenstände in einem mangelfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig getestet und gewartet. Mit allen zur Verfügung gestellten Geräten ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Etwaige Beschädigungen hat der Nutzer unverzüglich anzuzeigen, auch wenn er diese nicht verursacht hat. Jede Beschädigung wird dem Nutzer berechnet, der den Schaden verursacht hat. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die durch eine über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Nutzung herbeigeführt werden.
- Dem Nutzer ist bekannt, dass der Nutzungsgeber bzw. seine Erfüllungsgehilfen außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr), an gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen dem 24. Dezember und 06. Januar nur eingeschränkt erreichbar ist. Daher übernimmt der Nutzungsgeber in diesen Zeiträumen keine Gewährleistung zur störungsfreien Verfügbarkeit der Räume bzw. Infrastruktur.
- Jegliche Veränderungen an den Arbeitsplätzen, Um- und Einbauten, Installationen, etc. durch den Nutzer sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Nutzungsgeber und auf Kosten des Nutzers zulässig. Auf Verlangen des Nutzungsgebers ist der Nutzer zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Im Falle der Zustimmung durch den Nutzungsgeber zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Nutzer einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Nutzer.
- Sollte der Nutzer sein Zugangsmedium oder Schlüssel verlieren, ist der Nutzer verpflichtet, dies dem Nutzungsgeber unverzüglich mitzuteilen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Nutzungsgeber zur fristlosen Kündigung.
- Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
- Der Nutzer hat alle Handlungen zu unterlassen, die Coworking-Bereichen des Nutzungsgebers oder dessen Inventar abträglich sein oder dem Ruf des Nutzungsgebers schaden könnten. Der Nutzer hat auf ein ansprechendes Erscheinungsbild seines Arbeitsplatzes zu achten.
- Der Nutzer darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher oder ähnliche elektrische Geräte in den Räumlichkeiten des Nutzungsgebers anschließen, ohne vorherige schriftlich Genehmigung durch den Nutzungsgeber. Der Nutzer hat kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen.
- Sämtliche vom Nutzer in den Räumlichkeiten des Nutzungsgebers benutzte elektrische Geräte sowie dazugehörige Teile (auch Kabel- /Steckverbindungen) müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden und Unfälle den jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Betriebsmittel an Büroarbeitsplätzen entsprechen.
- Der Nutzer ist für alle von ihm in Räumlichkeiten des Nutzungsgebers mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Dies gilt sowohl für abschließbare Büros als auch für Allgemeinflächen. Im eigenen Interesse hat der Nutzer mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen.
- Der Nutzer darf keine verderblichen, schädlichen oder gefährlichen Materialien in die Räumlichkeiten des Nutzungsgebers mitbringen oder dort anliefern lassen. Der Nutzungsgeber behält sich vor, vorgefundene verderbliche Ware (jegliche Lebensmittel, Schnittpflanzen, etc.) ohne vorherige Ankündigung entsorgen zu lassen.
- Eine Doppelnutzung durch Dritte ist nicht gestattet. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist der Nutzungsgeber berechtigt, dem Nutzer die durch die unberechtigte Nutzung entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
- Der Nutzer ist zur ganzen oder teilweisen Überlassung oder Gebrauchsgewährung der Räumlichkeiten des Nutzungsgebers oder des Inventars an Dritte nicht berechtigt.
- Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte, die sich auf seine Veranlassung hin in den Räumlichkeiten des Nutzungsgebers aufhalten, die hier aufgeführten Nutzungsbedingungen (AGB) ebenfalls einhalten.
- Der Nutzer haftet für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, die auf Veranlassung des Nutzers in Räumlichkeiten des Nutzungsgebers gelangt sind. Der Nutzer hat die ihm überlassenen Räumlichkeiten des Nutzungsgebers vor Zugriff durch unbefugte Dritte sowie ihm überlassene Zugangsmedien oder Schlüssel vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Zugangsmedien dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit dem Nutzungsgeber schriftlich vereinbart worden ist. Der Nutzungsgeber behält sich Zugangskontrollen ausdrücklich vor. Der Verlust des Zutrittsmediums oder Schlüssels ist dem Nutzungsgeber unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten für den Ersatz des verlorenen Zugangsmediums oder Schlüssels und für einen evtl. notwendigen Austausch der Schließanlage trägt der Nutzer.
§12 Nutzerverhalten im Internet
- Der Nutzer verpflichtet sich bei der Verwendung des Netzwerks und Internetzugangs des Nutzungsgebers, alle anwendbaren lokalen, nationalen und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten. Dies gilt auch für den Datenverkehr des Nutzers. Der Nutzer meldet Gesetzesverstöße an den Nutzungsgeber. Der Nutzer allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.
- Der Nutzer unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Daten, wie z.B. Musik, Fotos, oder Bewegtbildern (Filmen) ist strengstens untersagt.
- Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nutzer hat dieser dem Nutzungsgeber den entstandenen Schaden zu ersetzen.
- Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass Besucher, die sich auf seine Veranlassung hin im Netzwerk des Nutzungsgebers befinden und dessen Internetzugang nutzen, die vorgenannten Verpflichtungen ebenfalls einhalten.
§13 Gewährleistung, Haftung
- Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass Arbeitsplätze, die sich in einem Gemeinschaftsbüro bzw. einem gemeinschaftlich genutzten Großraumbüro befinden, nicht separat abschließbar sind. Der Nutzungsgeber übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Garantie für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn im vertragsgemäßen Zustand befindet. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Minderungsansprüche.
- Der Nutzer erklärt im Falle von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten die Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass er aus eventuellen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatz-ansprüche herleiten wird, sofern der Nutzungsgeber diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
- Die Haftung für Schäden, die durch Fahrlässigkeit durch den Nutzungsgeber oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf solche Verletzungen, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden.
- Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut hat und vertrauen durfte („vertragstypische Pflichten“) und bei Verletzungen, die bei Geschäften der vorliegenden Art typischerweise entstehen. In solchen Fällen ist die Haftung auf die vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schäden beschränkt. Unterhält der Nutzungsgeber zur Regulierung eine eintrittspflichtige Versicherung, so beschränkt sich die Höhe des Ersatzes auf die Deckungssumme, die die Versicherung auszahlt.
- Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schadensersatzansprüche,
- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Nutzungsgebers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Nutzungsgebers beruhen,
- sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Nutzungsgebers, auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Nutzungsgebers beruhen.
- Die Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter wird ausgeschlossen, es sei denn, der Nutzungsgeber hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
- Der Nutzungsgeber übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zum Nutzungsgeber unterbleiben. Sofern der Nutzungsgeber von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, hat er das Recht das Vertragsverhältnis unverzüglich zu kündigen. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer den Nutzungsgeber von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt dem Nutzungsgeber die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass der Nutzungsgeber von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird. Die Freistellungsverpflichtung gilt auch für Fälle der Verletzung von Pflichten nach §12.
- Nach Ende der Nutzung hat der Nutzer sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften Zugangsmedien und Schlüssel, an den Nutzungsgeber zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist der Nutzungsgeber berechtigt, die Arbeitsplätze, Schränke, Schließfächer o. ä. auf Kosten des Nutzers zu öffnen und zu reinigen. Zurückgelassene Gegenstände kann der Nutzungsgeber auf Kosten des Nutzers einlagern oder entsorgen, wenn diese trotz einmaliger Aufforderung per E-Mail nicht entfernt werden. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben.
- Gibt der Nutzer den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig frei, haftet er dem Nutzungsgeber für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe entstehen.
- Die Räumlichkeiten des Nutzungsgebers sind weder kindergerecht noch kindersicher eingerichtet. Sofern es die anderen Nutzer nicht stört bzw. einschränkt, steht es den Nutzern frei, eigene Kinder auf eigene Gefahr mitzubringen, sofern die Nutzer selbst für die Sicherheit und das Wohlergehen der eigenen Kinder Sorge tragen. Eltern haften für ihre Kinder.
- Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich untersagt.
- Sofern der Nutzer die Berechtigung zur Entsicherung einer evtl. vorhandenen Alarmanlage erhält, wird er in der Sicherung und Entsicherung unterwiesen. Sollte der Nutzer durch fehlerhafte Bedienung einen Alarm auslösen, haftet er für jegliche eventuellen Folgekosten.
- Für persönlichen Gegenstände der Nutzer und deren Garderobe übernimmt der Nutzungsgeber keine Haftung.
- Der zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. Der Nutzungsgeber hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und die verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Dem Nutzer ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder Störungen zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann.
- Dem Nutzer ist bekannt, dass es im Sommer zu Aufheizungen der Räumlichkeiten des Nutzungsgebers kommen kann. Eine solche Aufheizung stellt keinen Mangel dar. Insbesondere schuldet der Nutzungsgeber nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher oder den Geschäftsbetrieb des Nutzers sonst betreffender Vorgaben.
- Dem Nutzungsgeber steht für Forderungen gegen den Nutzer aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Nutzers zu.
§14 Versicherung
- Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer.
§15 Post-, Paketannahme
- Ausschließlich Nutzer von FixedDesk, FixedOffice oder der Zusatzleistung „Briefkasten“ sind berechtigt, Post-/Paketsendungen an die Anschrift des Ideenlabor Sonntag schicken zu lassen. Für Post-/Paketsendungen, welche durch nichtberechtigte Nutzer bestellt wurden, übernehmen der Nutzungsgeber und etwaige Erfüllungsgehilfen keine Haftung.
- Der Nutzer hat eigenverantwortlich für eine persönliche Annahme der Sendungen zu sorgen. Eine Annahme von Paketen durch den Nutzungsgeber und etwaige Erfüllungsgehilfen ist nicht garantiert. Insbesondere haben der Nutzungsgeber und etwaige Erfüllungsgehilfen das Recht, die Annahme ohne Angaben von Gründen zu verweigern. Etwaige durch die Nichtannahme von Paketen entstehende Folgekosten können gegenüber dem Nutzungsgeber und etwaigen Erfüllungsgehilfen nicht geltend gemacht werden.
- Der Nutzer stellt den Nutzungsgeber und etwaige Erfüllungsgehilfen von jeglichen Schadensersatzansprüchen von Seiten des Absenders oder des Empfängers im Zusammenhang mit angenommenen Post-/Paketsendungen frei. Die Freistellung gilt nicht, falls der Nutzungsgeber oder ein etwaiger Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden oder Verlust verursacht.
§16 Beendigung des Nutzungsverhältnisses
- Der Nutzer hat die zur Verfügung gestellte Ausstattung pfleglich zu behandeln und persönlich zur Verfügung gestellte Gegenstände (Schränke, Spinde, Postfächer u.a.) nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Schäden, die auf Veränderungen oder Verschlechterungen beruhen, die auf einen nichtvertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind dem Nutzungsgeber vollumfänglich vom Nutzer zu ersetzen.
- Der Nutzer hat sämtliche an ihn ausgegebene Zugangsmedien und/oder Schlüssel bei Vertragsende an den Nutzungsgeber zurückzugeben.
§17 Schlussbestimmungen
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Für die Rechtsbeziehung im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
- Sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Waldkirch. Der Nutzungsgeber ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.